Anerkennung als LEADER-Region erfolgt
Kurz vor Weihnachten war es soweit: Die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe wurde offiziell vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium für die Förderperiode 2023 bis 2027 anerkannt! Für den Förderzeitraum werden rund 2,8 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, über die die LAG verfügen kann.
Im Jahr 2023 kann die Arbeit nun mit neuem Schwung aufgenommen werden. Termine und Infos stehen in Kürze auf der Homepage bereit. Das Regionale Entwicklungskonzept ist jedoch schon bereits unter der Rubrik Entwicklungskonzept verfügbar.
Auch die anderen vier ostfriesischen LEADER-Regionen Nordseemarschen, Mittleres Ostfriesland, Ostfriesland an der Ems und Fehngebiet wurden anerkannt.
16 Millionen Euro fließen für die ländliche Regionalförderung in den Nordwesten
Seit dem Jahr 2000 gibt es die ersten lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den LEADER-Regionen in Ostfriesland. Diese Lokalen Aktionsgruppen sind mit öffentlichen und Wirtschafts- und Sozialpartnern besetzt und entscheiden auf der Grundlage der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) über einen eigenen Fördertopf, der ihnen von der EU über das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird.
Zum Auftakt in die neue Förderperiode ab 2023 starten die LEADER-Regionen Wattenmeer-Achter, Nordseemarschen, das Mittlere Ostfriesland, das Fehngebiet sowie die Region Ostfriesland an der Ems mit ihren neuen Entwicklungskonzepten, mit denen sie sich letzten Sommer beim Landwirtschaftsministerium beworben haben. Von der flächendeckenden Förderung durch das LEADER-Programm der EU profitieren die Regionen in hohem Maße. Zwischen 2,8 und 4,4 Mio. Euro, abhängig von Größe und Einwohnerzahl, bekommt jede LEADER-Region für den Förderzeitraum bis 2027. Dieses Budget dürfen die Regionen selbst verwalten.
LEADER ist ein Maßnahmenprogramm im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und dient der Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Insgesamt werden 165 Mio. Euro in Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Förderquoten von 65 % bis 80 % sollen helfen, sinnvolle Projekte von privaten und öffentlichen Trägern im Sinne des Allgemeinwohls für und in den Regionen zu initiieren und umzusetzen. Das jeweilige REK bildet dabei die Förderrichtlinie.