Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Projekte, wie z. B. bauliche Vorhaben, Konzepte, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. Die Projekte müssen in der LEADER-Region wirken und von allgemeinem öffentlichen Interesse sein.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung können alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts erhalten, sodass es keine Einschränkung gibt. Dazu zählen z. B. Kommunen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Kirchengemeinden sowie Privatpersonen und Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Mindestförderung beträgt 2.500 €, bei Personen des öffentlichen Rechts 10.000 €.
Die max. Fördersumme pro Projekt beträgt 125.000 €.
Wie hoch ist die Förderquote?
Antragsteller (alle außer Kommunen) Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig, sodass sich die Förderquote auf die Netto-Projektkosten bezieht. | Förderquote |
Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. GmbH) | 65 % |
Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. Verein) und Projekt fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie) | 75 % |
Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und Projekt fällt nicht unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie) | 65 % |
Antragsteller des Privatrechts (z. B. Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) benötigen eine öffentliche Kofinanzierung i. H. v. 25% der LEADER-Förderung.
Kommunale Gebietskörperschaften Die Umsatzsteuer ist förderfähig, wenn für das Projekt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt. | Förderquote |
Grundförderung oder (Partner-, Gemeinschafts-, Kooperations-)Projekt ist investiv und fällt nicht unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie) | 65 % |
Partnerprojekt und Projekt ist nicht-investiv oder fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie) | 75 % |
Gemeinschaftsprojekt oder Kooperationsprojekt und Projekt ist nicht-investiv oder fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie) | 80 % |
Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Projekt wird in der Region umgesetzt bzw. wirkt in der Region.
Das Projekt kann einem Entwicklungsziel, einem Handlungsfeld, einem Handlungsfeldziel sowie einem Fördertatbestand des REK zugeordnet werden.
Das Projekt hat eine gesicherte Projektträgerschaft, einen realistischen Zeitplan für die Umsetzung und eine belastbare Kostenplanung.
Das Projekt erreicht die Mindestpunktzahl von 7 Punkten nach dem Scoring-Modell.
Die förderfähigen Kosten des Projektes betragen max. 500.000 € (gilt nicht für Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte).
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird vom Regionalmanagement geprüft!
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
– Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand
– Investitionen in Kulturdenkmäler, die nicht regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich sind
– Investitionen in reine Wirtschaftswege; reine Wirtschaftswege sind Wege, die ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden und keine Funktion im Rahmen des Radwegenetztes oder als Verbindung zwischen Ortschaften haben
– Investitionen in Kunstrasenplätze, bei denen Kunststoffgranulate als Füllstoff zum Einsatz kommen. Der Förderausschluss gilt nicht für Kunstrasenplätze, bei denen kunststofffreie Füllstoffe zum Einsatz kommen (z. B. Sand, Kork), oder Kunstrasenplätze ohne Füllstoffe
– Vorhaben, die ausschließlich die energetische Sanierung von Gebäuden zum Gegenstand haben
– Investitionen in privaten Wohnraum
– reine Straßenbauprojekte an öffentlichen Straßen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 NStrG; weiterhin förderfähig bleiben jedoch: eigenständige öffentliche touristische Rad- und Fußwege (abseits einer „Straße“) und innovative Maßnahmen an diesen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 NStrG) sowie öffentliche Plätze, die Aufenthalts- und Erholungszwecken dienen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 NStrG)
Details zur Antragstellung finden Sie unter Antragsverfahren.
Bei allen Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung! Wir beraten Sie gerne.