Haben Sie eine Projektidee? Förderanfragen können laufend gestellt werden.
Stichtagsregelung
Es gibt zwei Stichtage pro Jahr: 15. Februar und 15. August (bzw. der darauffolgende Werktag). Bis zu diesen Stichtagen werden die Förderanfragen gesammelt, die in der jeweils folgenden LAG-Sitzung besprochen und beschlossen werden, sofern eine ausreichende Projektreife vorliegt. Grundlage für die Förderung ist das REK.
Download Förderrichtlinie (inkl. Scoring-Modell): REK-Wattenmeer-Achter Kap 10 und 11
Förderanfrage
Wenn Sie eine Förderanfrage stellen möchten, reichen Sie bitte den Projektsteckbrief sowie ggf. weitere Unterlagen auf digitalem Wege ein (gern als Worddatein).
Download Projektsteckbrief (beschreibbar): Projektsteckbrief_WM8
LAG-Sitzung
Wenn Ihr Projekt alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie eingeladen, ihr Projekt in der LAG-Sitzung, die auf den Stichtag folgt, vorzustellen. Alle Projekte werden von der LAG nach dem Scoring-Modell bewertet und entsprechend der Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Projekte werden von der LAG diskutiert und ggf. wird eine Förderung (abhängig von den verfügbaren Mitteln) beschlossen.
Förderantrag
Wenn Sie von der LAG ein positives Votum erhalten haben, können Sie einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung in Aurich (ArL) stellen. Sie dürfen mit der Projektumsetzug erst beginnen, wenn das ArL die Förderung bewilligt hat.
Bei allen Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung! Wir beraten Sie gerne.