Nachhaltiges Kurhaus

Konzepterstellung zur Revitalisierung des Haus des Kurgastes als nachhaltigen ganzjährigen Begegnungsort mit Lerncharakter unter besonderer Betrachtung von touristisch relevanten soziokulturellen Anforderungen sowie der Anwendung von innovativen Energiekonzepten für Bestandsgebäuden

Projektträger: Inselgemeinde Juist 
Umsetzungszeitraum: 2022-2023
Projektkosten: 58.000€
LEADER-Förderung: 38.000€ (65%)
Projektstatus: abgeschlossen

Das Haus des Gastes auf Juist ist zentraler Bestandteil der touristischen Destination, entspricht aber nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine solche Einrichtung. Daher wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, das eine nachhaltige und zeitgemäße Entwicklung ermöglicht.

Dafür ist es erforderlich ein innovatives und vielseitiges Nutzungskonzept im Rahmen der baulichen Möglichkeiten zu erstellen, welches den heutigen und zukünftigen Wünschen und Erwartungen der Gäste entspricht. Über diesen Weg soll das Haus des Kurgastes für die Gäste wieder zu einem Anziehungsmagneten werden. So soll die Revitalisierung des Haus des Kurgastes ein wichtiger Baustein zum Erreichen einer Ganzjahresdestination werden.

Die Konzeptionalisierung soll auch der Grundstein für eine innere und äußere Attraktivierung werden. Hier ist z. B. vor allem die Außenhülle sowohl aus ästhetischen als auch energischen Gründen zu nennen. Das heutige Haus des Kurgastes soll, auch mittels regenerativer Energiegewinnung, in ein Nullenergiegebäude überführt werden.

Das Konzept soll des Weiteren die Möglichkeiten eines nachhaltigen Begegnungsortes für Gäste und Insulanern darstellen. So sollen in unterhaltsamer Weise (Edutainment) und durch die Möglichkeiten der digitalen Medien die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit bespielt werden. 

Ein wichtiger Bestandteil eines innovativen Konzeptes für das Haus des Kurgastes ist die Integration eines oder mehrerer innovativer und auf der Inseln fehlender gastronomischer Angebote. Zudem soll auch die Umsetzung der Inklusion in den Bereichen Gehbehinderung, Rollstuhlfahrende, Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen vorangetrieben werden.