Förderung

Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Projekte, wie z. B. bauliche Vorhaben, Konzepte, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. Die Projekte müssen in der LEADER-Region wirken und von allgemeinem öffentlichen Interesse sein.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung können alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts erhalten, sodass es keine Einschränkung gibt. Dazu zählen z. B. Kommunen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Kirchengemeinden sowie Privatpersonen und Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Mindestförderung beträgt 2.500 €, bei Personen des öffentlichen Rechts 10.000 €.
Die max. Fördersumme pro Projekt beträgt 250.000 €.

Wie hoch ist die Förderquote?

Antragsteller (alle außer Kommunen)
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig, sodass sich die Förderquote auf die Netto-Projektkosten bezieht.
Förderquote
Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. GmbH)65 %
Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. Verein) und
Projekt fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie)
75 %
Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und
Projekt fällt nicht unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie)
65 %

Antragsteller des Privatrechts (z. B. Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) benötigen eine öffentliche Kofinanzierung i. H. v. 25% der LEADER-Förderung.

Kommunale Gebietskörperschaften
Die Umsatzsteuer ist förderfähig, wenn für das Projekt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt.
Förderquote
Grundförderung oder
(Partner-, Gemeinschafts-, Kooperations-)Projekt ist investiv und fällt nicht unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie)
65 %
Partnerprojekt und
Projekt ist nicht-investiv oder fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie)
75 %
Gemeinschaftsprojekt oder Kooperationsprojekt und
Projekt ist nicht-investiv oder fällt unter Basisdienstleistungen (nach 5.3 LEADER-Richtlinie)
80 %

Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Projekt wird in der Region umgesetzt bzw. wirkt in der Region.
Das Projekt kann einem Entwicklungsziel, einem Handlungsfeld, einem Handlungsfeldziel sowie einem Fördertatbestand des REK zugeordnet werden.
Das Projekt hat eine gesicherte Projektträgerschaft, einen realistischen Zeitplan für die Umsetzung und eine belastbare Kostenplanung.
Das Projekt erreicht die Mindestpunktzahl von 7 Punkten nach dem Scoring-Modell.
Die förderfähigen Kosten des Projektes betragen max. 500.000 € (gilt nicht für Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte).

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird vom Regionalmanagement geprüft!

Details zur Antragstellung finden Sie unter Antragsverfahren.

Bei allen Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung! Wir beraten Sie gerne.