Förderung der gemeinnützigen Einrichtungen

Die gemeinnützigen Häuser (Familienfreizeitstätten, Gruppenhäuser, Schullandheime, etc.) auf Spiekeroog und sicherlich auch auf den Nachbarinseln sind ohne öffentliche Förderprogramme nur begrenzt in der Lage, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Kräften umzusetzen. Woran liegt das? Ist dieses auf eine jahrzehntelange Misswirtschaft zurückzuführen? Auf eine falsche Preispolitik der Gruppenunterkünfte?

Nein. Es ist vielmehr in der Natur dieser Häuser begründet: Die Unterkünfte dienen gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken und sollen (je nach Satzung) bestimmten Personengruppen eine Freizeit-, Erholungs- oder Schulungsmaßnahme ermöglichen, z.B. finanziell benachteiligten Familien, Kinder-, Jugend- und Kirchengruppen, uvm. Die Dienstleistungen der gemeinnützigen Häuser werden in der Regel ohne Gewinnaufschlag an die Gäste weitergegeben. Es wird rein kostendeckend gearbeitet.

Viele dieser Einrichtungen sind in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entstanden. Jahrelang konnten diese Betriebe ihre laufenden Kosten selber erwirtschaften und auch -in geringem Maße- Rücklagen bilden. Die Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse (durch Land, Bund, Kirche, etc.) zu erhalten, waren wesentlich besser als heute.

Gegenwärtig stehen in den meisten gemeinnützigen Häusern sehr hohe Investitionskosten für Sanierungsmaßnahmen (insbesondere im energetischen Bereich) an: marode Dächer, abgängige Heizungsanlagen, defizitäre Haustechnik, usw.. Die Einrichtungen unterliegen als Gemeinschaftseinrichtungen zudem den höchsten gesetzlichen Auflagen in Bezug auf Sicherheit und Hygiene.

Hinzu kommt der demographische Wandel: Kirchengemeinden, die noch vor zwanzig Jahren mit 70 Konfirmanden verreist sind, freuen sich heute, wenn sie 15 Jugendliche in einem Jahrgang „zusammenkratzen“ können. Den Seniorengruppen fallen mit zunehmenden Alter Aufenthalte auf einer Insel schwerer und wandern (wie Behindertengruppen) zunehmend in modernere „barrierefreie“ Städte und Einrichtungen am Festland ab.

Die Investitionen für die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den gemeinnützigen Häusern können nicht kostendeckend an die Gästegruppen weitergegeben werden, da diese sich anderenfalls einen Aufenthalt auf Spiekeroog  irgendwann nicht mehr leisten können.

Wird nicht immer wieder -auch in diesem Workshop- auf den Wunsch nach einer breit gefächerten Gästestruktur auf Spiekeroog verwiesen? Ein Drittel des Gästeaufkommens stellen hier Gäste der gemeinnützigen Häuser dar. Wenn dieses so bleiben soll, muss jetzt gehandelt werden! Das Konstrukt „Insel“ befindet sich nicht nur in Bezug auf die einmalige Naturlandschaft sondern auch im Hinblick auf die Symbiose zwischen gemeinnützigen Häusern, Gewerbetreibenden, Gemeinde und Kurverwaltung in einem sehr labilen Gleichgewicht!!!

Im Rahmen des Zukunftsprozesses soll sich Spiekeroog schrittweise zu einer „umweltgerechten“ Gemeinde entwickeln. Besonderer Wert soll hierbei auf Nachhaltigkeit und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen gelegt werden.

Viele gemeinnützige Häuser auf Spiekeroog gehen hier mit gutem  Beispiel voran: Umstellung auf Öko-Strom, Installation von KWK-Anlagen, Sanierung von Dächern/Außenwänden/Fenstern, Zusammenarbeit mit Nationalparkhaus- und Verwaltung, Nationalparkpartnerschaften, und viele weitere Maßnahmen.

Bei diesen positiven Bestrebungen und im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Reduzierung des CO2- Ausstoßes benötigen die gemeinnützigen Einrichtungen zukünftig mehr Unterstützung. Sei es durch EU-Förderprogramme, durch Zuschüsse von Land und Bund oder durch kommunales Entgegenkommen.