Die Förderbedingungen für Projekte wurden angepasst und sind nun noch attraktiver. Damit gelten ab sofort folgende Fördersätze:
Grundförderung: 65 %
Partnerprojekte: 75 %
Gemeinschaftsprojekte: 80 %
Kooperationsprojekte: 80 %
Die Höchstfördersumme pro Projekt wurde auf 200.000 € erhöht.
Die Änderungen wurden in der letzten LAG-Sitzung beschlossen und nun vom ML genehmigt.